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HanseMerkur Tierversicherung

FAQ – Tierversicherung Hund & Katze

Die hier zusammengefassten Fragen & Antworten sind nur Hinweise. Bitte lesen Sie die Kundeninformation zu der jeweiligen Tierversicherung.

Allgemeine Fragen

Wenn Sie die Tier-OP oder Tier-KV inkl. OP-Schutz heute beantragen, dann wäre der frühestmögliche Versicherungsbeginn morgen. 

Ja, eine Umstellung ist unter Angabe der Versicherungsscheinnummer möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Ansprechpartner.

Eine generelle Impflicht gibt es nicht.

Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt:

  • Hepatitis
  • Katzenleukose/Katzenleukämie
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leptospirose
  • Panleukopenie (Katzenseuche)
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Tollwut
  • Zwingerhusten

Altersanpassung

Tier-OP Versicherung: Hier gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen.

Tier-KV inkl. OP-Schutz: Je älter die Tiere werden, desto anfälliger werden sie für Erkrankungen. Deshalb werden die Beiträge während der Vertragslaufzeit jeweils an das steigende Tieralter angepasst. Nach Vollendung des 3., 5. und 7. Lebensjahres wird der Beitrag angepasst.  Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig. 

Ausschlüsse generell in der Tier-KV inkl. OP Schutz

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, sofern Ihnen bei Antragsstellung 

  • das Vorliegen der Krankheit, des Unfalls oder der Fehlentwicklung bekannt war oder Ihnen aus den Gesamtumständen hätte bekannt sein können,
  • das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt.

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder
erforderlich waren.

Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, ohne dass eine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt, die im Zusammenhang mit

  • einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
  • dem Fortpflanzungsprozess,
  • der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit,
  • der physiologisch ablaufenden Geburt stehen.

Ein Kaiserschnitt, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist, stellt einen
Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst.

Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen
Charakter haben. Das gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des versicherten Tiers.

Nicht versichert sind

  • Zahnersatz, Zahnprothesen, Zahnimplantate und Überkronungen,
  • Zahnfüllungen (ausgenommen im Rahmen von Wurzelbehandlungen),
  • Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, sofern deren Ursachen während einer
Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.

Nicht versichert sind Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im Zusammenhang mit einer
Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen

Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten:

  • Ergänzungsfuttermittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Diätfutter, probiotische Mittel,
  • Modulator-, Fell- und Hautpflegeprodukte,
  • Erstellung eines EU-Heimtierausweises,
  • Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder sonstigen Bescheinigungen,
  • Psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie,
  • Regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, ACP, Stammzellen-Therapie, Hyaluronsäure-Therapie),
  • Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation,
  • Tragevorrichtungen, Geschirr, Pflegemittel,
  • Transportkosten, die über den Umfang (Ausnahme Transportkosten aus dem Ausland)
  • Wege- und Verweilgeld, Reisekosten des Tierärztes  (Ausnahme Rücktransport aus dem Ausland)
  • Tierärztliche Zweitmeinungen ohne Vorliegen einer schwerwiegenden Krankheit oder OP-Diagnose

Ausschlüsse generell in der Tier-OP Versicherung

Nicht versichert sind Operationen aufgrund einer Ellbogengelenksdysplasie (ED) oder Hüftgelenksdysplasie (HD). Dies gilt auch für
alle im Zusammenhang stehenden Behandlungen unabhängig von der Ursache (zum Beispiel angeboren, erworben, genetisch- oder
unfallbedingt).
Für die Produktvarianten Easy und Best gilt dieser Ausschluss nicht.

Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben.
Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.

Nicht versichert sind

  • Zahnersatz, Zahnprothesen, Zahnimplantate und Überkronungen,
  • Zahnfüllungen (ausgenommen im Rahmen von Wurzelbehandlungen),
  • Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).

Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische
Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, angeraten oder erforderlich waren.

Definitionen

Unter einer Allgemeinen Behandlung sind nachstehende Leistungen zu verstehen:

  • Diagnostik aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung
  • Eine Behandlung aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung
  • Eine Vorsorgeuntersuchung oder eine vorbeugende Behandlung.

Eine Behandlung ist eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle und verhältnismäßige Heilmaßnahme, die dazu dient, den Gesundheitszustand des versicherten Tiers

  • wiederherzustellen
  • zu verbessern
  • eine Verschlechterung zu vermeiden.

Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der
veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.

Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in
Deutschland notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:

  • Klinische Untersuchungen
  • Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B. Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie
  • Laboruntersuchungen

 

In der Tier-OP Versicherung ist eine Diagnostik (Voruntersuchung) nur in Zusammenhang mit einer OP versichert.

Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, die gemäß des aktuellen und allgemein anerkannten Stands der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen
Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.

Eine Krankheit ist ein, gemäß des aktuellen und allgemein anerkannten Stands der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland, anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand, der nicht durch einen Unfall oder eine Fehlentwicklung begründet ist.

Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer und mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durchgeführter Eingriff am
oder im Körper des versicherten Tiers. Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wiederherzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose,
Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung. Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr
als punktförmig durchtrennt werden.

In der Tier-KV inkl. OP-Schutz sind auch folgende Eingriffe mitversichert:

  • Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops
  • Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht).


Zusatztarif Zahn 

Ein Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige

  • Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien,
  • Zahnextraktion,
  • Wurzelbehandlung inklusive notwendiger Zahnfüllungen
    vorgenommen wird.

Eine Punktion oder eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.

Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich
zieht.

Eine Vorsorge (Prophylaxe) oder vorbeugende Behandlung ist eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Diagnostik zur Früherkennung einer Krankheit oder eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Behandlung, die zur Vermeidung einer behandlungsbedürftigen Krankheit erfolgt. Als Vorsorge oder vorbeugende Behandlung erkennen wir folgende Leistungen an:

  • Floh- und Zeckenvorsorge
  • Schutzimpfungen
  • Geriatrisches Screening
  • Gesundheitschecks und alterstypische Vorsorgeuntersuchungen
  • Wurmkuren
  • Kürzen der Krallen
  • Entleerung der Analbeutel/-drüsen
  • Zahnpflege
  • Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur)
  • Zahnsteinentfernung
  • Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation
  • Veterinärmedizinische Beratung wie z. B. Futtermittelberatung
  • Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung).

Für die o.g. Vorsorge bzw. vorbeugenden Behandlungen erhalten Sie eine jährliche Kostenerstattung von max. 100 EUR.

Gesundheitsfragen

Frage zum Gesundheitszustand in der Tier-KV inkl. OP-Schutz

Ihr Tier gilt bei Abschluss als gesund, wenn:

  • Keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist und
  • Keine akute Behandlung erfolgt und
  • Keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist und
  • das Tier keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat und
  • keine angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormalen Herzgeräusche.

 

Frage zum Gesundheitszustand in der Tier-OP Versicherung

Ihr Tier ist gesund, wenn:

  • Ihr Tier nach Ihrem Wissenstand keine angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen Fehlentwicklungen hat und
  • keine Behandlung stattfindet, keine geplant ist und Ihr Tier auch keine Symptome einer Krankheit aufweist bzw. wenn keine angeborene oder erworbene Erkrankung Ihres Tieres bekannt ist. Für kurzköpfige Hunderassen (z.B. Mops, Französische Bulldogge, Deutscher Boxer) gelten bereits Atemnebengeräusche wie Röcheln, Schnarchen und Pfeifen als Symptome. Sollte Ihr Tier solche oder andere Symptome aufweisen, gilt es leider nicht als gesund.
  • in den letzten 36 Monaten maximal 1 operativer Eingriff durchgeführt wurde und dieser länger als 6 Monate zurückliegt.
Tier-KV inkl. OP-Schutz

Für Fehlentwicklungen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind die Behandlungskosten bis 5.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.

Tier-OP Versicherung

Tarif Smart: Generelle Wartezeit 1 Monat Dysplasien sind im Tarif Smart ausgeschlossen.
Tarif Easy: Bei Krankheit beträgt die allgemeine Wartezeit 1 Monat. Bei Unfällen besteht keine Wartezeit. Tarif Best: Die allgemeine Wartezeit beträgt 1 Woche. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. HD / ED sind mit versichert.

Nein. Sie gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.

Gesundheitspauschale - eine Leistung der Tier-KV

Die Gesundheitspauschale beinhaltet einen Betrag von jährlich 100 EUR, der im Versicherungsjahr (z.B. 01.04. – 31.03., nicht pro Kalenderjahr) für Vorsorge & vorbeugende Behandlungen ausgegeben werden kann. Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. 

Ja, dieser ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Ja, die Wartezeit beträgt wie bei allgemeinen Behandlungen 1 Monat.

Jahreshöchstentschädigung

Tarif Premium:

  • Hund 5.000 EUR 
  • Katze 3.500 EUR 

 

Tarif Premium Plus:

  • unbegrenzt bei Hund & Katze

Tarif Smart

  • Hund 1.500 EUR 
  • Katze 1.000 EUR 

 

Tarif  Easy

  • Hund 5.000 EUR
  • Katze 3.500 EUR

 

Tarif Best

  • unbegrenzt bei Hund & Katze

Leistungsfall

Rechnungen können Sie unter dem Uploadlink  unter Angabe Ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer hochladen.

Die Rechnung müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung in der Schadenabteilung eingereicht haben.

Die Selbstbeteiligung  wird direkt abgezogen. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Selbstbeteiligung. Ist der Rechnungsbetrag geringer als die Selbstbeteiligung, werden die nachfolgenden Rechnungen bis zum Erreichen der Selbstbeteiligung addiert und erst dann der darüberliegende Betrag erstattet.

Leistungen und Ausschlüsse

Tier-KV inkl. OP-Schutz

Medikamente sind versichert, wenn diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, einer Fehlentwicklung, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.

 

Tier-OP Versicherung

Medikamente sind versichert als Nachbehandlung einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation. Der Zeitraum der Kostenerstattung richtet sich nach dem Tarif:

  • Tarif Smart: Kostenerstattung bis zu 2 Wochen nach der OP
  • Tarif Easy: Kostenerstattung bis zu 4 Wochen nach der OP
  • Tarif Best: Kostenerstattung bis zu 6 Wochen nach der OP

Es werden die Kosten ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen
Dies sind Kosten für eine operationsvorbereitende Untersuchung, welche unmittelbar vor der Operation durchgeführt wird, um zu einer Diagnose und Behandlungsmethode zu gelangen.
Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, sind die Kosten für die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.

Für die Produktvariante Smart gilt: Die Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen sind nicht versichert.

Es werden die Kosten in der Tier-OP Versicherung ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

Kosten für eine Nachbehandlung nach einer Operation

Dies sind Kosten für die notwendige Behandlung nach einer Operation, um die Gesundheit des Hundes oder der Katze wieder herzustellen oder zu verbessern. Die Kosten werden längstens für die Dauer von zwei Wochen nach der Operation ersetzt.

  • Für die Produktvariante Easy gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von vier Wochen nach der Operation ersetzt.
  • Für die Produktvariante Best gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von sechs Wochen nach der Operation ersetzt.

In den Produktvarianten „Easy“ und „Best“ sind Dysplasien versichert.

Versichert sind Operationen aufgrund einer Ellbogengelenksdysplasie (ED) oder Hüftgelenksdysplasie (HD). Dies gilt auch für alle im Zusammenhang stehenden Behandlungen unabhängig von der Ursache (zum Beispiel angeboren, erworben, genetisch- oder unfallbedingt).

Im Tarif Smart sind Dysplasien ausgeschlossen.

Es werden die Kosten in der Tier-OP Versicherung ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

Kosten für eine stationäre Unterbringung nach einer Operation

Dies sind Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, um die Genesung des Hundes oder der Katze medizinisch sicherzustellen. Die Kosten werden längstens für die Dauer von zwei Wochen nach der Operation ersetzt. Für die Produktvariante Easy gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von vier Wochen nach der Operation ersetzt. Für die Produktvariante Best gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von sechs Wochen nach der Operation ersetzt.

Tier-KV inkl. OP-Schutz

Ja, bedingungsgemäß sind auch minimalinvasive Operationsmethoden versichert, wenn diese mithilfe eines Endoskops angewandt werden. Biopsie und Punktion fällt nicht unter den Operationsbegriff.

Tier-OP Versicherung

Die Endoskopie, Biopsie und Punktion fallen nicht unter den Operationsbegriff und sind hier nicht versichert.

Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, wenn dieser veterinärmedizinisch notwendig ist.

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind. 

Ebenfalls nicht versichert sind Operationen, Behandlungen, Diagnostik, die weder auf eine Krankheit, einen Unfall oder eine Fehlentwicklung zurückzuführen sind.

Ja, die HanseMerkur übernimmt die Kostenerstattung für eine medizinisch notwendige Kastration/Sterilisation. Ist diese nicht medizinisch angeraten, kann diese im Rahmen der Gesundheitspauschale abgerechnet werden (gilt für die Tier-KV inkl. OP-Schutz).

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik an Zähnen, Zahnwurzeln und bei Kieferanomalien Ihres Tieres.

Haben Sie den Zusatztarif Zahn mit uns vereinbart, sind veterinärmedizinisch notwendige

  • Korrekturen von Zahn- und
    Kieferanomalien,
  • Zahnextraktionen oder
  • Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen

versichert.  

Sofern ein medizinischer Grund dafür vorliegt, dass die Zahnsteinentfernung vor einem operativen Eingriff notwendig ist und dies vom Tierarzt begründet wird, sind die Kosten vollumfänglich mitversichert, unabhängig vom Zahnbaustein.

Für die Kostenerstattung der Zahn-OP muss der Zahnbaustein im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Ja, Operationen/ Behandlungen können auch im Ausland durchgeführt werden. Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Die HanseMerkur rechnet bis zur Höhe der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab.

Ja.

  • Adressiert der Tierarzt die Rechnung an Sie als Tierhalter des versicherten Tieres,  können Sie die Rechnung bei der HanseMerkur einreichen. Die Kostenerstattung erfolgt dann direkt an Sie. 
  • Der Tierarzt kann das von der HanseMerkur angeforderte Gutachten auch direkt mit der HanseMerkur abrechnen. Dann erfolgt die Kostenerstattung direkt an den Tierarzt. 

Nein, Goldimplantate und Goldakupunktur sind bedingungsgemäß ausgeschlossen. 

Das Schneiden und Kürzen der Krallen ist nur im Rahmen der Gesundheitspauschale in der Tier-KV inkl. OP-Schutz mitversichert.

Nein, diese sind auch im Rahmen der Gesundheitspauschale  nicht versichert.

Für Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die nicht durch einen Tierarzt vorgenommen werden, besteht kein
Versicherungsschutz. Für einzelne Leistungen können abweichende Regelungen vereinbart sein. 

Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss nach dem aktuellen und
allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Die Operation, Behandlung oder
Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.

Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise

Dies sind Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes nicht antreten kann. Der Versicherer ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.

Tier-KV inkl. OP-Schutz

Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden bis zu 500 EUR ersetzt.

 

Tier-OP Versicherung

Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden bis zu 500 EUR ersetzt.

  • Für die Produktvariante Best gilt: Die Rücktrittskosten werden bis 1.000 EUR ersetzt.

Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Transport des versicherten Tiers an Ihren Heimatort, sofern

  • eine veterinärmedizinisch erforderliche Operation durchgeführt werden muss und
  • diese Operation nicht im Ausland durchgeführt werden kann und
  • aufgrund der Dringlichkeit der Operation der Aufenthalt im Ausland vorzeitig beendet werden muss.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Nicht versichert sind Kosten für die Betreuung des versicherten Tiers während der Rückreise.
Wir leisten nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag erlangt werden kann

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen durch
bzw. infolge von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere
Unruhen, Streik, Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
eintreten. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Nicht versichert sind zudem Operationen, Behandlungen und
Diagnostik aufgrund einer Krankheit, die als Epidemie oder Pandemie eingestuft ist

Selbstbehalt (SB)

Der Selbstbehalt wird:

  • Bei Operationen (auch beim Baustein Zahn)  je Schadenfall fällig
  • Bei allgemeinen Behandlungen je Versicherungsjahr fällig

Ja, der Selbstbehalt kann nachträglich ausgeschlossen werden. Dazu müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner.

Der Selbstbehalt wird für die Operation (je Versicherungsfall) und für die allgemeine Behandlung (je Versicherungsjahr) fällig.

Vertragsbeendigung

Ja, der Vertrag wird storniert, wenn das Tier verstirbt oder abgegeben wird.

Verstirbt das Tier, wird der Vertrag gegen Einreichen der Tierarztbescheinigung oder der Abmeldung von der Steuer rückwirkend zum Todestag storniert. 

Informieren Sie uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, wird der Vertrag ab Kenntnis storniert. Dasselbe gilt bei Abgabe eines Tieres.

In der Tier-KV inkl. OP-Schutz verzichtet die HanseMerkur auf das Kündigungsrecht aufgrund einer erbrachten Leistung.

Ja, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit durch die HanseMerkur möglich. Nach Vollendung des dritten Versicherungsjahres kann der Vertrag nur noch von Ihnen gekündigt werden (gilt für die Tier-KV inkl. OP-Schutz).

Vertragsänderung

Dazu müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Ja, Sie können in einen höherwertigen Tarif umstellen. Dazu reicht eine formlose Anfrage zur Tarifumstellung aus. Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden. Gern kontaktieren Sie dazu Ihren Ansprechpartner.

Ja, dazu reicht eine formlose Willenserklärung. Die Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden. 

Ja, eine Neueinstufung ist möglich. Bei einer Verschlechterung der Risikoklasse ist eine Beitragsanpassung möglich.

Wartezeiten

Die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als
Beginn des Versicherungsschutzes festgelegt ist. Für Versicherungsfälle innerhalb der Wartezeit leistet der Versicherer nicht.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 1 Monat. Bei unfallbedingten Behandlungen/ Operationen entfällt die Wartezeit. Für Fehlentwicklungen, Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel beträgt die Wartezeit 12 Monate. 

Die allgemeine Wartezeit beträgt 1 Monat. Für den Tarif Best gilt: Die generelle Wartezeit beträgt eine Woche.
Wartezeit bei Unfällen
Für die Tarife Best und Easy besteht keine Wartezeit bei Unfällen.

Ja, für Vorsorgemaßnahmen gilt die allgemeine Wartezeit von 1 Monat.

Nein, es gelten die vertraglich vereinbarten Wartezeiten.

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